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Ehrungsordnung  ehrungsordnung.doc  ehrungsordnung.pdf
Merkblatt für die Beantragung von Auszeichnungen  ehomerkblatt.doc  ehomerkblatt.pdf
Hinweis: Vordrucke zur Beantragung der Auszeichnungen siehe Service/Vordrucke (Ehrungen/Auszeichnungen)

 

Ehrungsordnung des Schützenkreises Nienburg

I. Arten der Ehrung

Der Schützenkreis Nienburg ehrt Personen, die sich um das Schützenwesen besonders verdient gemacht haben, mit den dafür geschaffenen Auszeichnungen. Den Geehrten soll damit als äußeres Zeichen für ihren Einsatz um das Schützenwesen im Sport, in der Jugendarbeit, im Spielmannszugwesen oder in der Brauchtumspflege Dank und Anerkennung ausgedrückt werden.

Diese Ordnung enthält Ehrungen von Einzelpersonen und Mitgliedsvereinen.

Ehrungen durch den Schützenkreis Nienburg

1.) Einzelpersonen können geehrt werden mit der:

a.) Verdienstnadel des Schützenkreises Nr. 1
b.) Ehrennadel des Schützenkreises in Bronze Nr. 2
c.) Ehrennadel des Schützenkreises in Silber Nr. 6
d.) Ehrennadel des Schützenkreises in Gold Nr. 7

2.) Mitgliedsvereine können geehrt werden mit dem:

a.) Ehrenteller des Schützenkreises

3.) Spezielle Ehrungen
Ehrungen für Verdienste in besonderen Funktionen:

a.) Ernennung zum Ehrenmitglied

b.) Ernennung zum Ehrenvorsitzenden

II. Zuständigkeit und Voraussetzungen

1.) Anträge für Ehrungen sind grundsätzlich nur über den Stammverein zu stellen.

2.) Eine Ehrung mit der Verdienstnadel des Schützenkreises, kann erst erfolgen, wenn im Verein schon eine vereinseigene Ehrung, Belobigung oder Anerkennung ausgesprochen wurde.

3.) Bei Anträgen für Ehrungen nach Ziff. I.) 1.) a.) bis d.) ist zu beachten, dass der zu Ehrende die jeweils vorausgehende Auszeichnung besitzt. Es soll von einer Ehrung zur nächsthöheren Ehrung ein Zeitraum von mindestens drei Jahren dazwischen liegen, für die:

a.) Verdienstnadel des Schützenkreises (Nr. 1)
b.) Ehrennadel des Schützenkreises in Bronze (Nr. 2)

Ein Zeitraum von mindestens fünf Jahren soll dazwischen liegen, für die:

c.) Ehrennadel des Schützenkreises in Silber (Nr. 6)

Ein Zeitraum von mindestens fünf Jahren soll dazwischen liegen, für die:

d.) Ehrennadel des Schützenkreises in Gold (Nr. 7)

e.) Verleihung der Ehrungen gem. Ziff. I.) 1.) a.) und b.) Für Verdienste auf Vereins- und Kreisebene. Die Entscheidung trifft der 1. Kreisvorsitzende, der 2. Kreisvorsitzende und der Obmann für Ehrungen. Es können auch Nichtmitglieder ausgezeichnet werden.

f.) Verleihung der Ehrungen gem. Ziff. I.) 1.) c.) und d.) Für Verdienste auf Kreis- und Landesebene. Ehrungsanträge für die Ehrennadel in Silber und Gold können von den Vereinen nicht gestellt werden. Die Entscheidung trifft nur der Kreisvorstand. Bei Vorliegen besonderer Ausnahmeverhältnisse, kann der 1. Kreisvorsitzende oder sein Vertreter über eine Verleihung selbst entscheiden.

4.) Die Verleihung der Verdienstnadeln zu Ziff. I.) 1.) a.) und b.) soll möglichst im würdigen Rahmen während einer Veranstaltung im antragstellenden Verein erfolgen.

5.) Die Verleihung der Verdienstnadeln zu Ziff. I.) 1.) c.) und d.) soll möglichst im würdigen Rahmen anlässlich des Kreisschützentages erfolgen.

6.) Mitgliedsvereine können mit der nach Ziff. I.) 2.) a.) genannten Auszeichnung geehrt werden.

7.) Für Verdienste in besonderen Funktionen, können nach Ziff. I.) 3.) vom Schützenkreis Nienburg folgende Ehrungen vorgenommen werden.

a.) Ernennung zum Ehrenmitglied ( #§ 3 Ziff. 5 der Satzung) Einzelpersonen, die sich im Schießsport, in der Jugendförderung oder im Brauchtum außerordentliche Verdienste erworben haben, können nach Vorschlag durch den Kreisvorstand, vom Gesamtvorstand zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.

b.) Ernennung zum Ehrenvorsitzenden ( #§ 3 Ziff. 6 der Satzung) Nach ehrenhaftem Ausscheiden eines amtierenden 1. Kreisvorsitzenden, kann die Delegiertenversammlung ( #§ 11 der Satzung ), nach Vorschlag durch den Gesamtvorstand, diesen zum Ehrenvorsitzenden ernennen, mit Sitz und Stimme im Kreisvorstand.

8.) Aberkennung von Ehrungen

Über die Aberkennung von Ehrungen entscheidet der Gesamtvorstand, beim Ehrenvorsitzenden die Delegiertenversammlung, nach Anhörung des Ehrenrates ( #§ 15 der Satzung ).

III. Antragsfristen


 

Antragseingang

Verleihungszeitraum

15. November eines Jahres

01. Februar bis 30. April eines Jahres

15. Februar eines Jahres

01. Mai bis 31. Juli eines Jahres

15. Mai eines Jahres

01. August bis 31. Oktober eines Jahres

15. August eines Jahres

01. November bis 31. Januar eines Jahres


 

Ehrungen durch den Niedersächsischen Sportschützenverband

1.) Einzelpersonen können geehrt werden mit der:

a.) Silberne Präsidentennadel des NSSV
b.) Verdienstnadel des NSSV in Bronze Nr. 3
c.) Verdienstnadel des NSSV in Silber Nr. 4
d.) Verdienstnadel des NSSV in Gold Nr. 5
e.) Silberne Nadel für 15 jährige Mitgliedschaft

2.) Mitgliedsvereine können geehrt werden mit der:

a.) Kleine Verdienstplakette in Bronze zum 25 jähr. Vereinsjubiläum
b.) Kleine Verdienstplakette in Silber zum 50 jähr. Vereinsjubiläum
c.) Kleine Verdienstplakette in Gold zum 75 jähr. Vereinsjubiläum
d.) Gesticktes Fahnenband zum 100 jähr. Vereinsjubiläum
e.) Große Verdienstplakette in Bronze zum 125 jähr. Vereinsjubiläum
f.) Große Verdienstplakette in Silber zum 150 jähr. Vereinsjubiläum
g.) Große Verdienstplakette in Gold zum 175 jähr. Vereinsjubiläum
h.) Gesticktes Fahnenband zum 200 jähr. Vereinsjubiläum

3.) Spezielle Ehrungen
Ehrung für Verdienste in besonderen Funktionen:

a.) Ernennung zum Oberschießsportleiter
b.) Ernennung zum Hauptschießsportleiter

Silberne Präsidentennadel

1.) Zuständigkeit
Die Ehrung der silbernen Präsidentennadel erfolgt auf Vorschlag des Vereins über den betreffenden Kreisverband durch den NSSV. Jeder Verein des NSSV kann jährlich eine und die Kreisschützenverbände für je angefangene 3000 Mitglieder ebenfalls eine silberne Präsidentennadel beantragen.

2.) Voraussetzung
Besondere Verdienste auf Vereinsebene. Die Entscheidung trifft der Verein bzw. der Kreisverband für Ehrungen, die er vornehmen will. Es können auch Nichtmitglieder ausgezeichnet werden.

b.) Verdienstnadel des NSSV in Bronze (Nr. 3)

Voraussetzung
Verdienste auf Vereins- und Kreisebene. Die Entscheidung zur Verleihung trifft der Kreisvorstand. Es soll von einer Ehrung zur nächsthöheren Ehrung mindestens drei Jahre dazwischen liegen.

c.) Verdienstnadel des NSSV in Silber (Nr. 4)

Voraussetzung
Besondere Verdienste auf Kreis- und Vereinsebene. Die Entscheidung zur Verleih- ung trifft der Kreisvorstand. Es soll von einer Ehrung zur nächsthöheren Ehrung mindestens vier Jahre dazwischen liegen.

d.) Verdienstnadel des NSSV in Gold (Nr. 5)

Voraussetzung
Besondere Verdienste auf Kreis- und Landesebene. Die Entscheidung zur Verleihung trifft der Kreisvorstand nach kritischer Prüfung. Es soll von einer Ehrung zur nächsthöheren Ehrung mindestens fünf Jahre dazwischen liegen.

Die Verleihung der Verdienstnadeln b.) - d.) soll möglichst im würdigen Rahmen anlässlich eines Kreisschützentages erfolgen. Bei den Anträgen für die Ehrungen nach b.) - d.) ist zu beachten, dass der zu Ehrende die jeweils vorausgehende Auszeichnung besitzt.

Ernennung zum Ober- und Hauptschießsportleiter

1.) Voraussetzung
Langjährige verdienstvolle Mitarbeit im Schießsport
- Mitglieder des Landessportausschusses -
- Staffelleiter - Rundenwettkampfleiter -
- Bezirksliga - Bezirksligaleiter -
- Kreissportausschuß - Kreissportkommission -
- Vereinssportleiter - Vereinsdamenleiterin - Vereinsjugendleiter -

Den Geehrten soll damit Dank und Anerkennung für ihren Einsatz um den Schießsport im NSSV gesagt werden. Als äußeres Zeichen wird das Ärmelabzeichen - Schießsportleiter mit dem jeweiligen Zusatz Ober- bzw. Hauptschießsportleiter überreicht.
Bei den Anträgen für die Ehrungen ist zu beachten, dass der/die zu Ehrende die gültige Lizenz Schießsportleiter besitzt und noch aktiv tätig ist. Die Funktionstätigkeiten sind lückenlos jahrgangsmäßig aufzulisten. Neben besonderen Verdiensten müssen auch die folgenden Voraussetzungen gegeben sein:

Oberschießsportleiter

8 Jahre Landessportleiter, Landesdamenleiterin, Landesjugendleiter, Kreissportleiter, Kreisdamenleiterin oder Kreisjugendleiter/in.
 
10 Jahre Stv. Landessportleiter, stv. Landesdamenleiterin, stv. Landesjugendleiter, stv. Kreissportleiter, stv. Kreisdamenleiterin oder stv. Kreisjugendleiter. Bezirksliga-, Bezirksoberligaleiter oder Rundenwettkampfleiter.
 
12 Jahre Mitglieder des Landessportausschusses, soweit nicht vorher genannt. Mitglieder der Kreissportkommission.
 
15 Jahre Vereinssportleiter, Vereinsjugendleiter oder Vereinsdamenleiterin.

Hauptschießsportleiter

12 Jahre Landessportleiter, Landesdamenleiterin, Landesjugendleiter, Kreissportleiter, Kreisdamenleiterin oder Kreisjugendleiter/in
 
14 Jahre Stv. Landessportleiter, stv. Landesdamenleiterin, stv. Landesjugendleiter, stv. Kreissportleiter, stv. Kreisdamenleiterin oder stv. Kreis- jugendleiter/in. Bezirksliga-, Bezirksoberligaleiter- und Rundenwettkampfleiter.
 
16 Jahre Mitglieder des Landessportausschusses, soweit nicht vorher genannt. Mitglieder der Kreissportkommission.
 
18 Jahre Vereinssportleiter, Vereinsjugendleiter oder Vereinsdamenleiterin.

2.) Zuständigkeit

Die Kreisschützenverbände reichen bis Ende Januar des laufenden Jahres eine Liste mit den Namen der zu Ehrenden dem NSSV ein. Die Höchstzahl der jählichen Ehrungen ergibt sich durch folgenden Mitgliederschlüssel:

Je angefangene 4000 Mitglieder - 1 Oberschießsportleiter
Je angefangene 8000 Mitglieder - 1 Hauptschießsportleiter

Maßgebend für den Verteilerschlüssel ist der Mitgliederstand per 31.12. des Vorjahres. Der NSSV kann neben dem Kreisvorstand Ehrungen vornehmen. Die Entscheidung trifft das Präsidium auf Vorschlag des Landessportausschusses. Die Verleihung erfolgt durch den Kreisschützenverband bzw. den NSSV in einem würdigen Rahmen. Die Kosten hat der Antragsteller zu tragen.

Ehrungen durch den Deutschen Schützenbund

1.) Arten der Ehrung
Nach Erfüllung der entsprechenden Bedingungen sind folgende Ehrungen durch den Deutschen Schützenbund möglich:

a.) Allgemeine Ehrungen:
1. Goldene Ehrennadel
2. Ehrenkreuz in Bronze
3. Ehrenkreuz in Silber
4. Goldene Medaille am Grünen Band
5. Ehrenkreuz in Gold

b.) Ehrungen für langjährige Mitgliedschaft
Auf Antrag können Mitglieder, die auf eine langjährige Mitgliedschaft im Deutschen Schützenbund zurückblicken können,
- mit der Ehrennadel in Silber für 25 Jahre
- mit der Ehrennadel in Gold für 40 - 50 - 60 - 70 Jahre
ausgezeichnet werden.
Für Anträge ist das Formblatt E1 / 2005 zu verwenden.

c.) Protektorabzeichen

1. Protektorabzeichen in Silber
2. Protektorabzeichen in Gold

d.) Ehrennadel des Präsidenten

2. Bedingungen für allgemeine Ehrungen
Alle Ehrungen stellen eine Würdigung besonderer Verdienste um das deutsche Schützenwesen dar, wobei die verschiedenen Stufen den Grad der Anerkennung ausdrücken sollen. In der Regel werden die Auszeichnungen unter folgenden Voraussetzungen verliehen:

1. Die Goldene Ehrennadel stellt die erste Stufe der Auszeichnungen dar.
 
2. Mit dem Ehrenkreuz in Bronze werden Verdienste im Bereich eines Landesverbandes gewürdigt.
 
3. Das Ehrenkreuz in Silber setzt Verdienste auf Landes- oder Bundesebene voraus.
 
4. Die Goldene Medaille am Grünen Band für Verdienste auf Landes- und/oder Bundesebene.
 
5. Mit dem Ehrenkreuz in Gold werden besondere Verdienste auf Landes- und/ oder Bundesebene ausgezeichnet.

3. Bedingungen für Ehrungen mit dem Protektorabzeichen

1. Protektorabzeichen in Silber
Für besondere Verdienste um das deutsche Schützenwesen wird das Protektorabzeichen in Silber an Personen, die mindestens 5 Jahre Mitglied in einem Verein sind, der einem Landesverband des Deutschen Schützenbundes angeschlossen ist, und von ihrem Verein oder den Untergliederungen des jeweiligen Landesverbandes ( Kreis, Gaue, Bezirke ) vorgeschlagen werden, verliehen.

2. Protektorabzeichen in Gold
Im Einvernehmen mit seinem Protektor S.H. Andreas Prinz von Sachsen-Coburg und Gotha wird das Protektorabzeichen in Gold an maximal 5 Personen pro Jahr für herausragende Verdienste um das Deutsche Schützenwesen verliehen. Die Landesverbände und das Präsidium des Deutschen Schützenbundes können Personen, die für diese Auszeichnung für würdig erachtet werden, vorschlagen. Um die besondere Bedeutung der Ehrung mit dem Protektorabzeichen in Gold herauszustellen, soll das Zeichen mit Urkunde möglichst durch den Protektor persönlich anläßlich des Deutschen Schützentages verliehen werden.

Voraussetzung
Ehrung mit dem Protektorabzeichen in Silber

Der Verein, der einem Landesverband des Deutschen Schützenbundes angeschlossen ist, kann für einen Zeitraum von jeweils 5 Jahren für je angefangene 20 Mitglieder, die Untergliederungen der Landesverbände für je 5 angefangene Mitgliedsvereine 1 Abzeichen bei der Geschäftsstelle des Deutschen Schützenbundes beantragen und verleihen.

4. Bedingungen für die Ehrung mit der Ehrennadel des Präsidenten

Die Schützinnen und Schützen ( ohne Altersbegrenzung ) müssen insgesamt seit mehr als 10 Jahren aktiv für ihren Verein/Vereine an - Vereinsmeisterschaften - Rundenwettkämpfen (auf allen Ebenen) - Freundschaftswettkämpfen - Vergleichesschießen - Meisterschaften auf Kreis-, Bezirks-, Gau-, Landes- und Bundesebene - internationalen Wettkämpfen und Meisterschaften teilnehmen.

Voraussetzung
Für die aktive Teilnahme am Sportschießen erhalten die Schützen/innen

- ab 10 Jahre die Ehrennadel in Grün
- ab 15 Jahre die Ehrennadel in Bronze
- ab 20 Jahre die Ehrennadel in Silber
- ab 25 Jahre die Ehrennadel in Gold
- ab 30 Jahre die Sebastianus-Nadel

zusammen mit einer persönlichen Urkunde des Präsidenten des Deutschen Schützenbundes.

5. Allgemeine Bemerkungen

Der geforderte Ehrungsabstand bedeutet Mindestabstand und begründet keinerlei Anspruch auf eventuelle weitere Ehrungen. Der Antragstellung über eine Ehrung in aufsteigender Linie gemäß Ziffer 1 a) sollte in der Regel nur nacheinander bei Einhaltung der vorgegebenen Reihung der Stufe 1 - 6 erfolgen. Der Landesverband kann jedoch im Falle besonderer Verdienste bei der begründeten Antragstellung die Stufe 1 übergehen.

Ehrungsanträge müssen bis zum 31.01. des betreffenden Jahres der Geschäftsstelle des Deutschen Schützenbundes vorliegen. Später eingehende Anträge werden zurückgestellt. Anträge für Ehrungen nach Ziff.1 a.(Allgemeine Ehrungen) kann nur der Kreisverband über den zuständigen Landesverband, an den Deutschen Schützenbund stellen.

6. Zeitlicher Abstand der allgemeinen Ehrungen

Verleihung in aufsteigender Linie mit folgendem Abstand:

bis einschließlich Ehrenkreuz in Silber: 3 Jahre

Medaille am Grünen Band und Ehrenkreuz in Gold: 4 Jahre

Besondere Ehrungen

Ehrungen mit der „Sportplakette des Bundespräsidenten“

1. Die „Sportplakette des Bundespräsidenten“ ist als Auszeichnung für Turn-, Sport- und Schützenvereine - oder verbände bestimmt, die sich in langjährigem Wirken besondere Ver-dienste um die Pflege und Entwicklung des Sports erworben haben.

2. Die „Sportplakette des Bundespräsidenten“ wird aus Anlass des 100 jährigen Bestehens eines Turn-, Sport- und Schützenvereins oder –verbandes auf dessen Antrag verliehen. Voraussetzung ist der Nachweis über den Gründungszeitpunkt.

3. Voraussetzung für die Verleihung der Sportplakette ist die Mitgliedschaft im Landessportbund Niedersachsen e.V.

4. Weitere Voraussetzungen sind in den Richtlinien für die Verleihung der „Sportplakette des Bundespräsidenten“ zu finden. Die Richtlinien und der entsprechende Antrag sind auf der Homepage des Schützenkreises Nienburg unter Service – Vordrucke für Ehrungen/Auszeichnungen – zu finden.

Alle in dieser Ehrenordnung aufgeführten Funktionen gelten unabhängig von ihrer sprachlichen Formulierung für weibliche und männliche Personen.

Die Ehrungsordnung wurde vom Gesamtvorstand am 17.11.2005 beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Die Änderung der Ehrungsordnung wurde vom Gesamtvorstand am 17.11.2011 beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

gez. Heinz-Dieter Wolter
1. Kreisvorsitzender


 

Merkblatt für die Beantragung von Auszeichnungen

1. Auszeichnungen für langjährige Mitgliedschaft

Bei der Beantragung von Nadeln im Niedersächsischen Sportschützenverband ( Silberne Nadel für 15 jährige Mitgliedschaft ) oder des Deutschen Schützenbundes ( 25 - 40 - 50 - 60 - 70 Jahre ) muß das entsprechende Formblatt E1 / 2005 Ehrungen für langjährige Mitgliedschaft vollständig ausgefüllt werden. Die Verleihung erfolgt durch den Vereinsvorsitzenden anlässlich einer entsprechenden Vereinsveranstaltung. Die Verleihung von Nadeln für 50 - 60 - 70 jährige Mitgliedschaft kann auf Wunsch vom 1.Kreisvorsitzenden oder Vertreter vorgenommen werden. Das Datum der Verleihung ist daher unbedingt mit anzugeben.

2. Ehrungen durch den Schützenkreis Nienburg

Bei Anträgen für die Verleihung der Verdienstnadel des Schützenkreises ist das Formblatt 2 / 2005 Verdienstnadel des Schützenkreises vollständig auszufüllen. Es muß unbedingt mit angegeben werden, welche Verdienste sich der/die zu ehrende Person erworben hat. Eine Ehrung kann erst erfolgen, wenn im Verein schon eine vereinseigene Ehrung , Belobigung oder Anerkennung ausgesprochen wurde.

Bei Anträgen für die Verleihung der “ Ehrennadel des Schützenkreises in Bronze “ (Nr. 2), in “ Silber “ (Nr. 6) ist das Formblatt E3 / 2005 vollständig auszufüllen. Die „Ehrennadel des Schützenkreises in Silber (Nr.6) und Gold“ (Nr. 7) kann von den Vereinen nicht beantragt werden. Über die Vergabe entscheidet nur der Kreisvorstand nach strengen Vorgaben. Es ist unbedingt mit anzugeben, welche Ehrung schon erfolgt ist, und wann wurde sie ausgesprochen Der Zeitraum zwischen den einzelnen Auszeichnungen für besondere Verdienste beträgt mindestens:

3 Jahre für die
- Verdienstnadel des Schützenkreises
- Ehrennadel des Schützenkreises in Bronze

5 Jahre für die
- Ehrennadel des Schützenkreises in Silber

5 Jahre für die
- Ehrennadel des Schützenkreises in Gold

Voraussetzung für die Verleihung einer Auszeichnung ist der Besitz der Auszeichnung der nächst niedrigeren Stufe.

Anträge für Ehrungen sind grundsätzlich nur über den Stammverein zu stellen.

Um Doppelverleihungen zu vermeiden, sind die Vereine gehalten, fortlaufende Listen über die Ausgezeichneten ihres Vereins zu führen.

Alle Ehrungen stellen eine Würdigung besonderer Verdienste um das deutsche Schützenwesen dar, wobei die verschiedenen Stufen den Grad der Anerkennung ausdrücken sollen. Es werden die Auszeichnungen grundsätzlich unter folgenden Voraussetzungen verliehen:

1. Verdienstnadel des Schützenkreises
2. Ehrennadel des Schützenkreises in Bronze
3. Verdienstnadel des Niedersächsischen Sportschützenverbandes in Bronze
4. Verdienstnadel des Niedersächsischen Sportschützenverbandes in Silber
5. Verdienstnadel des Niedersächsischen Sportschützenverbandes in Gold
6. Ehrennadel des Schützenkreises in Silber
7. Ehrennadel des Schützenkreises in Gold

Eine Verleihung der Ehrennadel des Schützenkreises in Silber, der Ehrennadel des Schützenkreises in Gold , der Verdienstnadel des Niedersächsischen Sportschützenverbandes in Gold, sowie höhere Auszeichnungen des Deutschen Schützenbundes kann nur vom 1.Kreisvorsitzenden oder Vertreter auf Antrag mindestens eines Mitgliedes des Kreisvorstandes erfolgen. Die Voraussetzungen und Bedingungen für alle Auszeichnungen sind in der Ehrenordnung des Schützenreises Nienburg , des Niedersächsischen Sportschützenverbandes und des Deutschen Schützenbundes genau beschrieben. Die entsprechenden Ehrenordnungen, Stand 2005, sind im Besitz aller Vereine.

Antragsfristen


 

Antragseingang

Verleihungszeitraum

15. November eines Jahres

01. Februar bis 30. April eines Jahres

15. Februar eines Jahres

01. Mai bis 31. Juli eines Jahres

15. Mai eines Jahres

01. August bis 31. Oktober eines Jahres

15. August eines Jahres

01. November bis 31. Januar eines Jahres


 

3. Ehrungen für Mitgliedsvereine des Niedersächsischen Sportschützenverbandes

Mitgliedsvereine des Niedersächsischen Sportschützenverbandes können mit der kleinen und großen Verdienstplakette (siehe Ehrenordnung des NSSV) zu den entsprechenden Jubiläen ausgezeichnet werden. Die Verleihung des gestickten Fahnenbandes wird zum 100 jährigen Jubiläum verliehen. Aus organisatorischen Gründen müssen die Jubiläumsvereine bis zum 15. Januar des laufenden Jahres das genaue Datum für die Verleihung und den Ort der Veranstaltung schriftlich dem Schützenkreis Nienburg mitteilen. Anträge zu diesen Ehrungen kann nur der Schützenkreis Nienburg an den Niedersächsischen Sportschützenverband stellen, nicht die Vereine.

4. Anträge für Ehrungen

Anträge für Ehrungen werden von Reiner Gottschlich, Obmann für Ehrungen, bearbeitet.
Es sind nur noch die neuen Formblätter E1 – E7 / 2005 zu verwenden:
- Formblatt E1 / 2005 Ehrungen für langjährige Mitgliedschaft
- Formblatt E2 / 2005 Verdienstnadel des Schützenkreises
- Formblatt E3 / 2005 Ehrennadel des Schützenkreises
- Formblatt E4 / 2005 Verdienstnadel des Niedersächsischen Sportschützenverbandes
- Formblatt E5 / 2005 Ehrungen für Mitgliedsvereine
- Formblatt E6 / 2005 Antrag (Vereine) zum Oberschießsportleiter
- Formblatt E7 / 2005 Antrag (NSSV) zum Oberschießsportleiter

Anschrift:

Reiner Gottschlich
Obmann für Ehrungen
Wilhelm-Busch-Weg
31627 Rohrsen
Tel. 05024 / 687
Mail: rgottschlich@schuetzenkreis-nienburg.de

Nienburg, 17.11.2005
gez. Heinz-Dieter Wolter
1. Kreisvorsitzender