Corona Kompakt – gültig ab 03.04.2022
Die Presseinformation der niedersächsischen Staatskanzlei vom 01.04.2022 beschreibt die Übergangsregelung mit Gültigkeit ab dem 03.04.2022.
Die Presseinformation beschreibt umfassend die dann geltenden Regeln.
von Wilhelm Albers · Veröffentlicht · Aktualisiert
Die Presseinformation der niedersächsischen Staatskanzlei vom 01.04.2022 beschreibt die Übergangsregelung mit Gültigkeit ab dem 03.04.2022.
Die Presseinformation beschreibt umfassend die dann geltenden Regeln.