Änderung des Waffengesetzes – Neue Formulare für Bedürfnisbescheinigungen

Aufgrund von Änderungen im Waffenrecht musste der NSSV die Formulare für den Nachweis des Bedürfnisses neu erstellen.

Sehr geehrte Kreisschützenverbände,

gerne geben wir die Info von unserem Referenten für Waffensachkunde Herrn Piklaps weiter, dass wir ab dem 01.09.2020 neue Bedürfnisanträge haben und dass die alten Formulare ab sofort ungültig sind.

Die alten Formulare stimmen mit den § 14 WaffG nicht mehr überein. Die neuen Formulare sind unter https://www.nssv.de/waffenrecht/index.php/formulare hinterlegt. Es sind auch weitere Erklärungen zu den neuen § 14 WaffG hinterlegt, die beachtet und eingehalten werden müssen.

Mit freundlichen Grüßen

NSSV-Geschäftsstelle