Musik – Update vom 14.07.2020 – Unterricht und Proben unter Beachtung der Regeln wieder zulässig
14.07.2020 – Der NSSV teilt mit:
… nach Veröffentlichung der neuen Corona-Verordnung war die Unsicherheit bzgl. der Indoor-Proben wieder sehr groß, da Bläser und Chöre gar nicht mehr genannt wurden.
Auf der Homepage des Landes Niedersachsen findet sich in den FAQs aber die Antwort,
auf die wir alle gewartet haben. Dort ist vermerkt, dass „auch Chöre und Bläserensembles wieder unter Einhaltung des normales Abstands von 1.5 Metern ohne noch zusätzliche Beschränkungen proben[können]“.
29.06.2020 – Der NSSV informiert über ein Schreiben von Minister für Wissenschaft und Kultur Björn Thümler und über Handlungsempfehlungen zum Hygienekonzept
http://www.schuetzenkreis-nienburg.de/wp-content/uploads/2020/07/Schreiben-von-Minister-Thümler-1-2.pdf
http://www.schuetzenkreis-nienburg.de/wp-content/uploads/2020/07/Handlungsempfehlungen_Corona-Hygiene_NTB_-Musik_24_06_2020.pdf
17.06.2020 – Kreismusikleiterin Ina Müller informiert:
http://www.schuetzenkreis-nienburg.de/wp-content/uploads/2020/06/Außenproben-wieder-erlaubt-1.pdf
Liebe Musikerinnen und Musiker,
am gestrigen Tag hat das Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung – MS-Lagestab Corona – in Person von Thorsten Becke bekannt gegeben, das Außenproben unter Einhaltung der Abstandsregelung wieder erlaubt sind. Hier die betreffen Abschnitte der neuen Regelung:
[…], unter den Voraussetzungen des § 1 Abs. 5 c der Landesverordnung können sowohl Freizeit- als auch Berufsmusiker und Chöre Veranstaltungen durchführen.
Für Proben von Freizeitchören gilt § 2 h, wenn diese durch die entsprechenden Bildungseinrichtungen durchgeführt wird.
Proben in Vereins- und Freizeiteinrichtungen sind nicht möglich (§ 1 Abs. 5 Satz 1 VO). Bei Berufsmusikern fallen die Proben unter § 10 VO und sind zulässig.
Proben sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Das gilt auch für Proben im Vorfeld einer Veranstaltung.
Eine Probe am Veranstaltungsort vor Einlass der Zuschauer dürfte zur Durchführung der Veranstaltung nach § 1 Abs. 5 c gehören.
Das Üben sowie das Musizieren im Freien (§ 1 Abs. 5c) ist erlaubt. Auch da sind die notwendigen Abstände zu beachten und einzuhalten.
Demnächst wird es hierzu ein gemeinsames Hygienekonzept der Länder geben, das derzeit abgestimmt wird. Gerade zu diesem Punkt heißt es im Entwurf:
Benötigte Fläche/ Anzahl Quadratmeter pro Teilnehmendem:
Die Fläche lässt sich aus den Mindestvorgaben für den Abstand ableiten:
ca. 1,5 m Radius um eine Person ergeben eine Mindestfläche von ca. 10 m²/ Person. Ein erhöhtes Abstandsgebot gilt bei vermehrt aerosolbildenden Tätigkeiten (v. a. Singen, Spielen von Blasinstrumenten).
Grundsätzlich sollte bei allen musikalischen Aktivitäten ein erhöhter Mindestabstand eingehalten werden – Empfehlungen: 2 Meter
bei allen musikalischen Aktivitäten, 3 Meter beim Spielen von Blasmusikinstrumenten und bei Chören aufgrund der ggf. vermehrten Luftverwirbelungen.
In Abhängigkeit von den Räumlichkeiten vor Ort muss ggf. die Teilnehmerzahl beschränkt werden, um grundsätzlich jederzeit den Mindestabstand zwischen allen Personen sicherzustellen.
Die Raumgröße sollte abhängig von der geplanten Aktivität sein. Große Räume sollten dabei bevorzugt bei Aktivitäten mit vermehrter Aerosolbildung genutzt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ina Müller, Kreismusikleiterin
26.05.2020 – Die nachstehenden Infos wurden uns vom NSSV in Weiterleitung zur Verfügung gestellt.
An alle Orchester, Kreisfachwarte und Landesfachausschuss im NTB
Ich habe heute ein paar wichtige Infos die ich euch weitergeben möchte.
Das Ministerium für Wissenschaft und Kultur hat diese Woche die zweite Säule für Vereine freigegeben. Dabei handelt es sich um ein Förderprogramm für gemeinnützige Kultureinrichtungen und Kulturvereine.
Den Antrag und weitere Dokumente findet ihr unter:
Die neue Corona Verordnung ist am Freitag veröffentlicht worden. Hier hat es die erste kleine Öffnung für Orchester gegeben.
Ab Montag ist folgendes wieder erlaubt:
Für Bläserensembles und Bläserorchester sowie Chöre ist zudem nur ein Instrumental- und Vokalunterricht im Einzelunterricht oder im Kleingruppenunterricht mit nicht mehr als vier Personen zulässig. Die Kontakt und Abstandsregeln müssen natürlich eingehalten werden. (mindestens 2 Meter)
Um den Unterricht in kleinem Rahmen wieder starten zu können muss ein detaillierter Hygieneplan erstellt werden (siehe unten Hygieneplan) und dem zuständigen Gesundheitsamt zur Genehmigung vorgelegt werden. Bitte keinen Unterricht oder Ensembleprobenarbeit ohne Genehmigung des Gesundheitsamtes/Gemeinde oder Landkreis starten. (Am besten vor Ort nachfragen wer dafür zuständig ist)
Orchesterproben sind noch verboten!!!
Wie es mit Proben im Freien aussieht kann ich euch leider noch nicht beantworten, da mir diesbezüglich von offizieller Seite noch keine Antwort vorliegt.
Hinweis: Einzelunterricht oder kleine Gruppe mit max. 4 Personen für Flöte.
Bei der Flöte gelangt beim Anblasen Luft direkt in die Umgebung und es ensteht Kondenswasser am Mundloch die Tröpfchen in die Umgebung abgeben können. Je nach Anblasdruck gelangen die Aerosolo weiter in den Raum als bei allen anderen Blasinstrumenten. Daher möchte ich euch dringend empfehlen beim Proben mit Flöten einen deutliche größeren Abstand zu halten als die empohlenen 2 Meter.
(Hilfreich- falls möglich- sind zuätzlich zum Abstand auch Trennwände aus Plexiglas o.ä.)
Hygieneplan:
In Zusammenarbeit mit dem Deutschen Turner-Bund hat eine Arbeitsgruppe begonnen, Übergangsregeln für die Wiederaufnahme in den Probenbetrieb und den Empfehlungen eines Hygieneplans für den Fachbereich Musik zu erarbeiten.
Die soll ein Leitfaden für euch sein um eure vereinseigene Übergangsregelung und Hygieneplan zur Wiederaufnahme der Probenarbeit in allen Bereichen (Einzel- Gruppenunterricht und Orchesterprobe) erstellen zu können.
Da ich diesem Arbeitskreis angehöre, kann ich euch bestätigen das wir intensiv und schnell daran arbeiten.
Diese Woche wird noch ein letzes Meeting stattfinden. Dann muss die Ausarbeitung noch dem DOSB zur Genehmigung vorgelegt werden.
Ich bemühe mich um eine schnelle Genehmigung damit ich euch das Papier schnellst möglich zur Verfügung stellen kann.Ich wünsche euch alles Gute und bleibt gesund.
Viele Grüße
Niedersächsischer Turner-Bund e.V.
Landesfachwartin Musik
Rosi Gehrmann
Mobil: 0151-51050371
E-Mail: rosi.gehrmann@ntb-musik.de
Homepage: www.ntbwelt.de/musikBrief des Präsidenten des Landesmusikrates Niedersachsen
Liebe Vertreter*innen der Amateurmusikverbände,
Ich erhielt gestern Abend einen Anruf aus dem Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) zu unserem gemeinsamen Brief vom 25. Mai an den Minister. Der Landesmusikrat wurde gebeten, noch einige Angaben in diesem Brief nachträglich zu präzisieren. Dieser Anruf ist als gut gemeinte Hilfestellung zu unserem Anliegen zu verstehen.
Der zuständige Referatsleiter teilte mir mit, dass aktuell mehrere hundert Schreiben an den Minister gleichen oder ähnlichen Inhalts aus der gesamten Kultur Niedersachsens vorliegen, die der Minister aus Kapazitätsgründen nicht persönlich wahrnehmen und bearbeiten kann. Bevor eines dieser Schreiben auch tatsächlich auf dem Schreibtisch des Ministers gelangt, werden deshalb die eingehenden Briefe durch die zuständige Fachabteilung geprüft, selektiert und zusammengefasst, damit die darin enthaltenen Botschaften, Anfragen, Aufforderungen und kritischen Betrachtungen auch wirklich beim Adressaten ankommen.
Das Ministerium legt Wert darauf, dass die aktuell gültigen Verordnungen zur Finanzhilfe und zum Wiedereinstieg kein alleiniges Ergebnis der Beratungen des Ministeriums sind, sondern durch gemeinsame Erörterungen und Bewertungen weiterer und auch übergeordneter Beteiligter zustande gekommen sind, bei denen nicht alle Vorstellungen des MWK in diese Verordnungen aufgenommen wurden, die auch die von uns vorgetragenen Mängel des Konzeptes hätten berücksichtigen können.
Die Argumentation in unserem Brief ist grundsätzlich nachvollziehbar. Die Angaben zur finanziellen Situation der Vereine bezüglich der in Aussicht gestellten Finanzhilfe seien aber zu pauschal bzw. in Teilen auch nicht vermittelbar. Während Angaben über Sachkosten infolge fehlender Einnahmen als Begründung von Liquiditätsengpässen Chancen hätten, seien die Hinweise auf Honorarverpflichtungen für Chor- und Übungsleiter*innen nicht vermittelbar, da die Erstattung von Personalkosten in diesem Finanzhilfe-Programm grundsätzlich ausgeschlossen ist.
Wir wurden deshalb gebeten, möglichst zeitnah diesen Brief mit konkreten Angaben über Sachkosten und Einnahmeausfälle zu konkretisieren und die nicht berücksichtigungsfähigen Personalkosten heraus zu nehmen. Uns wurde geraten, eine Umfrage bei den Vereinen vorzunehmen, was ich aber angesichts der Größenordnung von 2.800 in Ihren Verbänden organisierten Vereinen, des zur Verfügung stehenden Zeitrahmens sowie der bei uns fehlenden Logistik (Erreichbarkeit, Verteiler) für nicht realisierbar halte. Wir sollten deshalb eine Lösung über die überschaubare Anzahl der Verbände suchen.
Deshalb bitte ich Sie, mir zeitnah alle möglichen Posten in zwei verschiedenen Kategorien zu benennen:
Fehlende oder Mindereinnahmen (z.B. Gagen/Honorare für ausgefallene Konzerte bei anderen Veranstaltern wie z.B. Schützenfest, Fehlende Erlöse aus Kartenverkäufen von eigenen, abgesagten Veranstaltungen, ausbleibende Gebühren oder Mitgliedsbeiträge usw.) als im Haushalt eingeplante Einnahmen zur Begründung von Liquiditätsengpässen
Alle möglichen Sachkosten (z.B. Mieten, Verbrauchskosten, Telefon und Hosting, Versicherungen, Fahrzeugkosten, Fahrtkostenerstattungen, Abonnements, Ausfallgebühren wie Raummiete oder Catering für abgesagte Veranstaltungen, Ausfallhonorare für eigene Veranstaltungen bei vorliegenden Verträgen (das wird nicht als Personalkosten gewertet)).
Vielleicht fallen Ihnen noch weitere Posten ein. Wenn Sie diese Angaben auch noch mit von Ihren Vereinen zurück gemeldeten oder von Ihnen hochgerechneten Zahlen unterlegen können, würden wir daraus die vom Ministerium erbetene Ergänzung zu unserem Brief anfertigen. Ich bin Ihnen dankbar, wenn Sie mir diese Angaben bis Mittwoch, den 3. Juni übermitteln können, damit wir das möglichst zeitnah an das Ministerium weitergeben können. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Herzliche Grüße
Johannes Münter
Präsident des Landesmusikrats NiedersachsenArnswaldtstraße 28
30159 Hannover
Telefon 05531/8141169 oder 05531/5699
praesident@lmr-nds.de
www.landesmusikrat-niedersachsen.de
16.05.2020 – Schreiben des Schützenbundes Niedersachsen an Minister Boris Pistorius und einen offenen Brief des BDMV.
Die Landesregierung möge bitte Übungseinheiten im Freien erlauben.
Nähere Informationen darüber sind den nachstehenden Schreiben zu entnehmen.
http://www.schuetzenkreis-nienburg.de/download/bdmv-offener-brief-und-brief-an-minister-pistorius/?wpdmdl=4518&ind=1589663224663
http://www.schuetzenkreis-nienburg.de/download/bdmv-offener-brief-und-brief-an-minister-pistorius/?wpdmdl=4518&ind=1589663231556
Für das Musikwesen im Schützenkreis Nienburg erhoffen wir uns eine baldige Lockerung der Corona-Auflagen.
Beste Grüße
Ina Müller
Kreismusikleiterin